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01
Allgemeines
Für
sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und dem Berater/der
Agentur gelten ausschließlich diese ‚Einheitlichen Geschäftsbedingungen‘.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann
wirksam, wenn sie vom Berater/von der Agentur ausdrücklich und
schriftlich anerkannt werden.
Von
diesen ‚Einheitlichen Geschäftsbedingungen‘ abweichende
oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten
einzelne Bestimmungen dieser ‚Einheitlichen Geschäftsbedingungen‘
unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen
Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen
Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine
wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu
ersetzen.
AGB
Inhalt
02
Vertragsabschluß
Grundlage
der Geschäftsbeziehungen ist der jeweilige PR-Beratungsvertrag,
in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang)
sowie die Vergütung festgehalten werden.
Die
Angebote des Beraters/der Agentur sind freibleibend. Der Kunde
ist an seinen Auftrag zwei Wochen nach Zugang beim Berater/bei
der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch
schriftliche Auftragsbestätigung des Beraters/der Agentur als
angenommen, sofern der Berater/die Agentur nicht – etwa durch
Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass
er/sie den Auftrag annimmt.
AGB
Inhalt
03
Leistung und Honorar
Wenn
nicht anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des
Beraters/der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese
erbracht wurde. Der Berater/die Agentur ist berechtigt, zur
Deckung seines/ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
Alle
Leistungen des Beraters/der Agentur, die nicht ausdrücklich
durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert
entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen des
Beraters/der Agentur.
Alle
dem Berater/der Agentur erwachsenen bar Auslagen sind vom Kunden
zu ersetzen.
Kostenvoranschläge
des Beraters/der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist,
dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20
Prozent übersteigen, wird der Berater/die Agentur den Kunden
auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung
gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei
Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und
gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Für
alle Arbeiten des Beraters/der Agentur, die aus welchem Grund
auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt dem
Berater/der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der
Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten
keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe u. dgl.
sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
So
ferne nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich
die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der
Honorarnote geltenden, vom Fachverband Werbung und
Marktkommunikation herausgegebenen „Honorarrichtlinien
für Public-Relations-Berater-/Agenturen“.
AGB
Inhalt
04
Präsentation
Für
die Teilnahme an Präsentationen steht dem Berater/der Agentur
ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten
Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation
sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält der
Berater/die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so
bleiben alle Leistungen des Beraters/der Agentur, insbesondere
die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum des
Beraters/der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese –
in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind
vielmehr unverzüglich dem Berater/der Agentur auf Wunsch zurückzustellen.
Führt
die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar
anzurechnen.
AGB
Inhalt
05
Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Der
PR-Berater/die PR-Agentur, seine/ihre Mitarbeiter und die
hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle
Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit
für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu
bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den
Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
Nur
der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen,
kann den PR-Berater/die PR-Agentur schriftlich von dieser
Schweigepflicht entbinden.
Diese
Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
AGB
Inhalt
06
Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle
Leistungen des Beraters/der Agentur (z.B. Ideen, Konzepte,
konkrete PR-Maßnahmen etc.), auch einzelne Teile daraus,
bleiben im Eigentum des Beraters/der Agentur. Der Kunde erwirbt
durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich
Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten
Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit dem
Berater/der Agentur darf der Kunde die Leistungen des
Beraters/der Agentur nur selbst, ausschließlich in Österreich
und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
Änderungen
von Leistungen des Beraters/der Agentur durch den Kunden sind
nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Beraters/der Agentur und
– soweit die Leistungen urheber- rechtlich geschützt sind –
des Urhebers zulässig.
Für
die Nutzung von Leistungen des Beraters/der Agentur, die über
den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang
hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung
urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung des
Beraters/der Agentur erforderlich. Dafür steht dem Berater/der
Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung
...... % zu.
AGB
Inhalt
07
Kennzeichnung
Der
Berater/die Agentur ist berechtigt, auf allen
Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf den Berater/die
Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne das dem
Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
AGB
Inhalt
08
Genehmigung
Alle
vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden PR-Leistungen des
Beraters/der Agentur sind vom Kunden zu überprüfen und binnen
drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten
sie als vom Kunden genehmigt.
Der
Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die
wettbewerbs- und kennzeichen-rechtliche Zulässigkeit der
Berater-/Agenturleistungen überprüfen lassen. Der Berater/die
Agentur veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf
schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten
hat der Kunde zu tragen.
AGB
Inhalt
09
Termine
Der
Berater/die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine
einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den
Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm
gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er dem Berater/der Agentur
eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit
dem Zugang eines Mahnschreibens an den Berater/die Agentur. Eine
Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des
Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des
Beraters/der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare
Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern
des Beraters/der Agentur – entbinden den Berater/die Agentur
jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
AGB
Inhalt
10
Zahlung
Rechnungen
des Beraters/der Agentur sind sofort nach Rechnungseingang ohne
Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in
der Höhe von 4 % p.a. über der Bankrate als vereinbart.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum des Beraters/der Agentur.
Der
Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht
geltend machen.
AGB
Inhalt
11
Gewährleistung und
Schadenersatz
Der
Berater/Die Agentur gewährleistet die ordnungsgemäße und
termingerechte Durchführung der übertragenen Public Relations
Agenden. Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von
drei Tagen nach Leistung durch den Berater/die Agentur
schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall
berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden
das Recht auf Nachbesserung der Leistung durch den Berater/die
Agentur zu. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung
jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei
gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener
Zeit behoben.
Ersatzansprüche
und allfällige Mängelrügen können nur während der Dauer des
Durchführungszeitraumes geltend gemacht werden. Somit ist die
Gewährleistungsfrist auf den Durchführungszeitraum beschränkt.
Festgestellte Mängel sind unverzüglich nach Erbringung der
vereinbarten Leistung und deren Abnahme schriftlich dokumentiert
bekannt zugeben. Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn sie
reproduzierbare Mängel betreffen.
Die
Beweislastumkehr gemäß § 924 AGBG ist ausgeschlossen, das
Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber
zu beweisen.
Schadenersatzansprüche
des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der
Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei
Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung,
Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind
ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
des Beraters/der Agentur beruhen.
AGB
Inhalt
12
Haftung und Folgeschäden
Für
die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der
wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den vom Berater/von der
Agentur vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich
der Kunde verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine vom
Berater/von der Agentur vorgeschlagene PR-Maßnahme erst dann
freigeben, wenn er s ich selbst von der wettbewerbsrechtlichen
Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das
mit der Durchführung der PR-Maßnahme verbundene Risiko selbst
zu tragen.
Jegliche
Haftung des Beraters/der Agentur für Ansprüche, die auf Grund
der PR-Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich
ausgeschlossen; insbesondere haftet der Berater/die Agentur
nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder
Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige
Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
Für
den Fall, dass wegen der Durchführung einer PR-Maßnahme der
Berater/die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der
Kunde den Berater/die Agentur schad- und klaglos. Der Kunde hat
dem Berater/der Agentur somit sämtliche finanziellen und
sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu
ersetzen, die dem Berater/der Agentur daraus Schaden entstehen,
so ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.
Die
Geltendmachung von Folgeschäden gilt als ausgeschlossen,
ausgenommen den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Fehlleistungen durch den Auftragnehmer im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für die
Produktionskosten von Plakaten. Eine Haftung für einen
bestimmten Werbeerfolg wird ausgeschlossen. Die Haftung für
leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von
grober Fahrlässigkeit hat der geschädigte zu beweisen.
AGB
Inhalt
13
Anzuwendendes
Recht
Auf
die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Berater/Agentur und
auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie
seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches
Recht anzuwenden.
AGB
Inhalt
14
Erfüllungsort
und Gerichtsstand
Erfüllungsort
ist der Sitz des Beraters/der Agentur.
Als
Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen
dem Berater/der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten
wird das für den Sitz des Beraters/der Agentur örtlich und
sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Der
Berater/die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für
den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.
AGB
Inhalt
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Herausgeber
und Verleger:
Fachverband Werbung und Marktkommunikation,
Wiedner Hauptstrasse 63,
A-1045 Wien.
Verantwortlich für den Inhalt: Mag. Herbert Bachmaier.
Berufsgruppenausschuss
PUBLIC RELATIONS des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation:
Karl Altenhuber, Dr. Elisabeth Czerwenka-Kulmon, Dr. Peter Dössler,
Mag. Manfred Froschauer, Georg Hofbauer, DDr. Elmar
Kickinger, Gerald Kotschwar, Martin Novak, Prof.Dr.
Karlheinz Oertel, Komm.Rat Peter Ott, Manfred Rath, Ing.
Peter Reitzl, Mario Johannes Schönherr, Charlotte
Sengthaler, Herbert Sojak.
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